Allgemeine Geschäftsbedingungen der GÖWEIL GmbH |
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1. Grundsatz |
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2. Ablehnung von Bestellungen Aufgenommene Bestellungen können von der Verkäuferin innerhalb von 8 Arbeitstagen abgelehnt werden. Diese Ablehnung führt zur rückwirkenden Auflösung des Vertrages. Der Käufer kann hieraus keine Ansprüche geltend machen. |
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3. Preis und Zahlungsbedingungen Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung). Der Kaufpreis bezieht sich nur auf das im Vertrag beschriebene Kaufobjekt.Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab der Lieferung netto zahlbar, sofern keine andere schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Wird innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, so ist der Käufer im Verzug. Skontoabzüge und Garantierückbeihalte sind ohne spezielle Vereinbarungen nicht zulässig. Für verspätete Zahlungen fällt ein vereinbarter Skonto dahin. Verzugszinsen von 8% sind ab Verzugsdatum und ohne Mahnung fällig. Für Mahnungen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10.- Fr. erhoben. |
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4. Lieferung und Lieferfrist Jede Änderung der Bestellung wird als Grund betrachtet, der eine Verlängerung der Lieferfrist zur Folge haben kann. Erfolgt die Lieferung nicht in der vereinbarten Frist, muss der Käufer der Verkäuferin schriftlich und eingeschrieben eine Nachfrist von 60 Tagen ansetzen. Wenn während dieser Frist nicht geliefert wird, kann der Käufer mit eingeschriebenem Brief den Vertrag innerhalb von 5 Tagen auflösen. Für die durch Auflösung des Vertrages entstandenen Nachteile haftet die Verkäuferin nicht. Der Käufer erklärt ausdrücklich, auf jede Forderung wegen verspäteter Lieferung zu verzichten, wenn die Verspätung |
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5. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Verzugszinsen und allen anderen Kosten eingeschlossen, unterliegt die Maschine, einschliesslich aller Bestandteile und Zubehör, dem Eigentumsvorbehalt zu Gunsten der Verkäuferin, entsprechend dem Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers eintragen zu lassen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle nachträglichen Forderungen bestehen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen,wie Forderungen aus Reparaturen, Zubehör- und Ersatzteillieferung. Der Käufer verpflichtet sich ausserdem, der Verkäuferin alle seine Wohnsitzwechsel während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes vor dem Wechsel anzuzeigen. Der Käufer gibt der Verkäuferin das Recht, wenn es der Verkäuferin nötig erscheint, Dritte über das Vorhandensein eines Eigentumsvorbehaltes zu informieren.
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6. Gewährleistung Die GÖWEIL GmbH gewährt auf Neumaschinen 12 Monate Gewährleistung.
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7. Ausschluss der Garantie Während der Garantiefrist führt die Veränderung oder sonstige Modifikationen durch den Käufer zum Verlust des Garantieanspruches gegen die Verkäuferin.
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8. Schriftliche Form Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Zusätze und Anhänge zu den Verträgen nur in schriftlicher Form gültig sind.
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9. Anwendbares Recht Auf unsere Verträge kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
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10. Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen können, gilt der Gerichtsstand am Firmensitz der Verkäuferin. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er diesen Gerichtsstand annimmt und verzichtet auf Geltendmachung des Gerichtsstandes an seinem Wohnort.
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11. Gültigkeit der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Sollten einzelne Teile des Vertrages ungültig sein, so bleiben sämtliche anderen Teile hiervon unberührt. Die ungültigen Teile des Vertrages werden durch gültige Bestimmungen ersetzt, die ihnen inhaltlich und sinngemäss am nächsten kommen.
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GÖWEIL GmbH / Eriswilstr. 48 B / CH-4950 Huttwil |